Alpenplan
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Allgemeines / Informationen
Der Alpenplan besteht seit 1972 und ist ein landesplanerisches Instrument für eine nachhaltige Entwicklung und Steuerung der Erholungsnutzung im bayerischen Alpenraum. Er regelt die Zulässigkeit von Verkehrserschließungen (z.B. Bergbahnen, Lifte, Skiabfahrten, Straßen und Wege). Der Alpenplan unterscheidet drei verschiedene Zonen: In der striktesten Schutzkategorie, der Zone C (42% des bayer. Alpenraumes) sind neue Verkehrserschließungen mit Ausnahme notwendiger landeskultureller Maßnahmen (z.B. Alm- und Forstwege) unzulässig. In der Zone B (23% des bayer. Alpenraums) sind Verkehrserschließungen nur unter Berücksichtigung eines strengen Maßstabs möglich. In der Zone A (35% des bayer. Alpenraums) ist die Errichtung weiterer Erschließungsanlagen grundsätzlich möglich. Allerdings sind die raumbedeutsamen Vorhaben auch in der Zone A auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Initiator war Helmut Karl welcher hierfür mit dem deutschen Alpenpreis ausgezeichnet wurde.
Medien Berichte / Links
In der linken Spalte kann man unter "Grundlagen" die "Erholungslandschaft Alpen" auswählen. Somit erhält man die Einteilung in die Zonen A, B und C.
- Audiobericht von B5 aktuell
- Deutscher Alpenverein - Skierschließung mit Bezug auf den Alpenplan
- CIPRA - Skigebietserweiterung droht gegen Alpenplan zu verstossen
- Alpenverein - Naturschutzverbände setzen sich für Erhalt der alpinen Ruhezone ein
- Umwelt-Lexikon Bayern - Erholungslandschaft Alpen (sog. Alpenplan)
